Rede im Bundestag zur Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben
Zum Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2016 verlängern – Drucksache 17/7486 –
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Altersarmut droht besonders in Ostdeutschland. Dort drohen nach Berechnungen des DIW aufgrund der anhaltend hohe Arbeitslosigkeit und der Absenkung des Rentenniveaus die Altersbezüge für künftige Rentnerinnen und Rentner massiv zu sinken. Weil jeder Euro zählt, ist es wichtig, dass wir die Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben über den 31. Dezember diesen Jahres hinaus um mindestens fünf weitere Jahre verlängern.