Fachgespräch: Gegen Altersarmut – mit der Garantierente

Gepostet am Montag, den 4. März 2013 um 14:26 in Altersarmut,Alterssicherung

Datum, Uhrzeit: 25.03.2013, 13:00–16:00

Ort: Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.400, Paul-Löbe-Allee 2, 10557 Berlin

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion AK 1-Koordinationsbüro Platz der Republik 1, 11011 Berlin T. 030/227 51121, F. 030/227 56208

Darum geht's

Nach allen Prognosen wird die Altersarmut in den nächsten Jahren immer stärker zunehmen. Besonders viele Frauen werden betroffen sein.

Wir wollen jetzt handeln und Altersarmut mit einem umfassenden Konzept bekämpfen.

Im Zentrum unseres Konzeptes gegen Altersarmut steht die Garantierente. Wir wollen die Rentenversicherung so ausgestalten, dass für langjährig Versicherte der Bezug von Grundsicherung im Normalfall vermieden wird. Mit unserer steuerfinanzierten Garantierente führen wir ein Mindestniveau von rund 850 Euro für Versicherte mit 30 oder mehr Versicherungsjahren innerhalb der Rentenversicherung ein. Dabei werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und Erwerbsminderung anerkannt. Wir haben die Bedingungen für den Bezug der Garantierente bewusst so gesetzt, dass sie nicht nur von Männern, sondern gerade auch von Frauen realistisch zu erreichen sind.

Antrag: Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss bringen

Gepostet am Montag, den 4. März 2013 um 12:38 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12507 vom 27.02.2013
Antrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Monika Lazar, Stephan Kühn, Cornelia Behm, Markus Kurth, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gleiches Rentenrecht in Ost und West, Rentenüberleitung zum Abschluss
bringen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung gibt es im Rahmen der Rentenüberleitung immer noch strukturelle Ungleichheiten und das Empfinden von Ungerechtigkeiten. Sowohl die Angleichung des Rentenwertes in Ost und West als auch die offenen Fragen der Rentenüberleitung sind seit vielen Jahren Gegenstand kontroverser Diskussionen. Die Überleitung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht war eine sehr komplexe Aufgabe – singulär und ohne Vorbild. Für die große Mehrheit der Rentner hat sie erhebliche Vorteile gebracht. Ungeachtet dessen fühlen sich aufgrund der bestehenden Regelungen viele Menschen in ihrer Lebensleistung nicht anerkannt.

Nachwievor haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsamung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies kann aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern, da aus dem bestehenden System heraus auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten ist. CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Konkrete Vorschläge ist die Koalition bisher schuldig geblieben.

Rede im Bundestag zu neun Anträgen der Fraktion Die Linke zur Rente

Gepostet am Freitag, den 1. März 2013 um 16:23 in Altersarmut,Alterssicherung,Ostrenten,Rente mit 67,Riesterrente

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über neun Anträge der Fraktion Die Linke zur Rente. Ich will gerne konstatieren, dass Ihre Problembeschreibung zu einem großen Teil richtig ist, die Maßnahmen, die Sie vorschlagen, sind es allerdings nur teilweise. Deswegen werden wir Ihre Anträge zum Teil ablehnen, zum Teil aber auch nicht.

Viel spannender ist aber, was die Bundesregierung bisher zum Thema Rente vorgelegt hat, nämlich

(Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Nichts!)

nichts ‑ gar nichts, überhaupt nichts, nada, rien, nothing.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Antrag: Rente für Dopingopfer in der DDR

Gepostet am Mittwoch, den 20. Februar 2013 um 12:57 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12393 vom 20.02.2013

Antrag der Abgeordneten

Viola von Cramon-Taubadel, Wolfgang Wieland, Daniela Wagner, Maria Klein-Schmeink, Claudia Roth (Augsburg), Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rente für Dopingopfer in der DDR

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In der DDR wurden bis 1989 Sportlerinnen und Sportler systematisch und flächendeckend von staatlichen Stellen gedopt. Viele der Sportlerinnen und Sportler, die damals – oft ohne ihr Wissen – leistungssteigernde Mittel einnahmen, leiden heute unter körperlichen und psychischen Langzeitfolgen. Schon damals war den Verantwortlichen klar, dass Doping gesundheitliche Schäden nach sich ziehen würde. Nach DDRinternen Schätzungen wurden bei zehn bis 15 Prozent der Sportlerinnen und Sportler leichte Schäden erwartet, bei fünf Prozent schwere Schäden. Dies hielt die Sportfunktionärinnen und -funktionäre keineswegs von ihrem verantwortungslosen Handeln ab.

So leben heute viele Menschen mit einer Schwerbehinderung. Teilweise kommt es zu Persönlichkeitsveränderungen bis hin zur Notwendigkeit von Geschlechtsumwandlungen. Nicht nur die ehemaligen Sportlerinnen und Sportler sind von Gesundheitsschäden betroffen, sondern vielfach auch ihre Kinder. Rechtlich begründete Ersatzansprüche der ehemaligen Sportlerinnen und Sportler bestehen bisher nicht. Klagen von zahlreichen ehemaligen Athletinnen und Athleten gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB – Rechtsnachfolger des NOK der DDR) und gegen Jenapharm (Rechtsnachfolger des Produzenten der Dopingsubstanzen) wurde vergleichsweise gegen Zahlung von jeweils 9250 Euro an 167 bzw. 184 Betroffene beigelegt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 2002 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus moralischen Gründen mit dem Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG) Verantwortung übernommen. Dazu wurde ein bundeseigener Fonds mit einem Umfang von zwei Millionen Euro eingerichtet, aus dem insgesamt 194 Anspruchsberechtigte einmalig knapp 10.500 Euro erhielten. Anträge hatten insgesamt 308 Betroffene gestellt.

Zum vollständigen Antrag als PDF-Dokument

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Ghetto-Renten: Bundesregierung muss schnell handeln

Gepostet am Freitag, den 8. Februar 2013 um 16:36 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Pressemitteilung

Zur Spiegel-Meldung, dass das Bundesarbeitsministerium den noch lebenden NS-Ghettoarbeitern rückwirkend eine Rente auszahlen möchte, erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dem legitimen Anspruch von über 20.000 Überlebenden der Knechtschaft im Ghetto gerecht zu werden. Jetzt muss schnell gehandelt werden! Von der Leyen muss jetzt zügig ein von der gesamten Koalition getragenes Konzept vorlegen, um unserem historischen Willen als Gesetzgeber gerecht zu werden.

Newsletter Februar 2013

Gepostet am Montag, den 4. Februar 2013 um 17:35 in Altersarmut,Alterssicherung,Riesterrente,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            4.2.2012

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

der Newsletter als .pdf

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

nun ist es klar: am 22. September kommt es in Hessen zu einem doppelten Wahltag. Sowohl der Bundestag wie der hessische Landtag werden an einem Tag gewählt. Viel mehr als die Festlegung des Wahltermins kriegt die Bundesregierung zur Zeit nicht zu Stande. So war das der einzige Beschluss des am vergangenen Donnerstag tagenden Koalitionsgipfel. Die beiden wichtigen Themen Energiewende und Rente wurden hingegen in Arbeitsgruppen verschoben. Ganz nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich nen Arbeitskreis. Viel zu erwarten ist auch davon nicht. Denn zu beiden Themenbereichen haben CDU, CSU und FDP keine Konzepte. Die von Altmaier vorgeschlagene „Strompreisbremse“ ist eher eine Ausbaubremse für Erneuerbare Energien und bei der Rente gibt es zu der „Lebensleistungsrente“ außer dem Namen ebenso wenig ein Konzept wie zu der von der Finanzierung der von der CSU geforderten „Mütterrente“. So könnte man die einzelnen Themenbereiche durchgehen und kommt – wie aktuell bei der Familienpolitik – zum gleichen Ergebnis. Die Regierung hat fertig.

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