AFP: Scharfe Kritik des DGB an Rentenplänen von der Leyens

Gepostet am Donnerstag, den 9. August 2012 um 16:40 in Altersarmut,Alterssicherung

Darin

Auch Grünen-Rentenexperte Wolfgang Strengmann-Kuhn kritisierte die Ausgestaltung der Zuschussrente. „Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten klingt gut, macht die Zuschussrente aber zu einer Art Herdprämie“, sagte Strengmann-Kuhn der „Berliner Zeitung“. Für Elternteile, die zwischen 800 und 2000 Euro verdienten, lohne sich das Arbeiten mit Blick auf die Rente kaum. Zudem sei die Berechnung sehr unübersichtlich.

Zur vollständigen Meldung von AFP

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Stuttgarter Zeitung: "Rentenversicherung will riestern"

Gepostet am Montag, den 30. Juli 2012 um 16:17 in Alterssicherung,Riesterrente

Darin:

Grundsätzlich kämen für das Angebot zwar auch andere staatliche Träger wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau infrage, aber die Rentenversicherung verfüge mit ihren Beratungsstellen über eine passende Infrastruktur. Auch im SPD-Arbeitsministerium gibt es Sympathien für den Plan. Der Südwesten hat bereits bei der Konferenz der Verbraucherschutzminister dafür geworben, aber keine Mehrheit gefunden. Der rentenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag begrüßt den Vorschlag ebenfalls. „Wir brauchen ein transparentes Angebot der öffentlichen Hand, um mehr Menschen mit niedrigem Einkommen zum Riestern zu bewegen“, sagt Wolfgang Strengmann-Kuhn.

Zum Artikel bei der Stuttgarter Zeitung online

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Antrag: Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:27 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/10094 vom 26. 06. 2012
Antrag
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen

Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nachdem das Bundessozialgericht in mehreren Entscheidungen Anträge und Ansprüche von jüdischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zurückgewiesen hatte, soweit diese in Ghettos im nationalsozialistischen Herrschaftsbereich Arbeit verrichtet haben, zu der sie nicht unter Lebensgefahr und Gewaltanwendung gezwungen wurden, beschloss der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 einstimmig das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto und zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“ (ZRBG). Damit sollten Menschen, die in einem unter NS-Verwaltung stehenden Ghetto abhängig beschäftigt gewesen sind, einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erwerben. Hierzu sollte – bei Vorliegen der Voraussetzungen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses – bei bis zum 30. Juni 2003 gestellten Anträgen eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Juli 1997 erfolgen (Artikel 1 § 3 Absatz 1 ZRBG).

In seiner praktischen Anwendung hat das ZRBG lange nicht zu den vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnissen geführt. Von den etwa 70.000 Anträgen ist der übergroße Anteil negativ beschieden worden. Diese Tatsache erklärt sich auch damit, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes bei den Trägern der Rentenversicherung Unklarheit bestand, wie die Bedingungen der „Freiwilligkeit“ und „Entgeltlichkeit“, die zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als Beitragszeit nach deutschem Rentenrecht sind, unter den Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem Ghetto zu interpretieren sind.

Zum vollständigen Antrag [PDF]

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Rede vor dem Bundestag: Ghetto-Renten

Gepostet am Donnerstag, den 28. Juni 2012 um 16:25 in Alterssicherung,Ghetto-Renten,Verschiedenes

Das ZRBG wurde 2002 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen, und so sollte der 20. Juni 2002 eigentlich ein guter Tag für ehemalige Ghettoarbeiterinnen und -arbeiter sein. An diesem Tag, also vor fast genau zehn Jahren, hat das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto seine Gültigkeit erlangt. Rot-Grün wollte mit dem ZRBG eine Lücke in der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts schließen. Eine Lücke, die das Bundessozialgericht im Jahr 1997 aufzeigte, als es die in einem Ghetto ausgeübten Beschäftigungen als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannte. Es gewährt denjenigen Wiedergutmachung in Form von Rentenzahlungen, die sich zwangsweise in einem Ghetto aufhielten und deren Beschäftigung „aus freiem Willensentschluss zustande gekommen ist“ und „gegen Entgelt ausgeübt wurde“.

Leider war die Umsetzung des Gesetzes in den letzten zehn Jahren nicht so, wie wir alle uns das vorgestellt haben. So hatten über 20 000 Betroffene zunächst gar keinen Anspruch, ihn dann zwar erhalten, aber nur rückwirkend ab 2005 und nicht, wie von der Politik versprochen, ab 1997. Als wir im Januar die letzte -Plenumsdebatte zu diesem Thema hatten, standen die Urteile des BSG kurz bevor. Nun müssen wir konstatieren, dass das BSG in seinen Urteilen vom 7./8. Februar 2012 die Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X und damit auch die Praxis der Deutschen Rentenversicherung bestätigt hat. Das bedeutet, dass bei diesen Anträgen, die zwar rechtswidrig, aber trotzdem rechtswirksam abgewiesen wurden, Renten nur rückwirkend bis zum Jahr 2005 gezahlt werden müssen. Das führt einmal mehr dazu, dass dieses Gesetz nicht so wirkt, wie alle Beteiligten damals und wir alle heute hier es uns gewünscht haben. Das müssen wir als Gesetzgeber korrigieren, denn die Betroffenen erwarten zu Recht, dass wir unser politisches Versprechen halten. Das Heft des Handelns liegt bei uns!

Handelsblatt: „Blaues Auge für Riester“

Gepostet am Dienstag, den 26. Juni 2012 um 16:48 in Alterssicherung,Riesterrente

Weniger als die Hälfte der Berechtigten hätten einen Riester-Vertrag, stellt auch der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn fest. Insbesondere im unteren Einkommensbereich gebe es noch sehr viel weniger Menschen, die einen Riester-Vertrag hätten. „Wir wollen aber, dass auch in diesem Bereich die Menschen durch die gesetzliche Rente plus Riester-Rente ihren Lebensstandard sichern können.“ Auch da müsse definitiv nachgebessert werden.

Die Grünen weisen darauf hin, dass geklärt werden sollte, was mit dem Geld eigentlich gemacht werde. „Fragen Sie einmal bei Ihrer Bank nach, was mit Ihrem Geld gemacht wird. Manche Banken werden darauf eine Antwort geben, die meisten aber nicht“, kritisiert Strengmann-Kuhn. Aber auch im Rahmen der Riester-Rente wäre es wichtig, Transparenz darüber zu schaffen, was mit dem Geld tatsächlich passiert: Ist es sicher angelegt? Ist es nach ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien investiert worden?

Zum Artikel beim Handelsblatt online

Rede zu "Risiken der Riester-Rente offenlegen – Altersvorsorge von Finanzmärkten entkoppeln"

Gepostet am Montag, den 18. Juni 2012 um 15:05 in Alterssicherung,Riesterrente

Rede vom 14.06.2012 zum Antrag DIE LINKE: Risiken der Riester-Rente offenlegen – Altersvorsorge von Finanzmärkten entkoppeln

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde den Antrag der Linken auch nicht wahnsinnig toll, aber ich glaube, die Kritik von Herrn Schäffler geht ein bisschen an der Sache vorbei.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wie so vieles bei der FDP!)

Mit Argumenten aus der Mottenkiste braucht man, glaube ich, nicht zu kommen.

Ich fand den Antrag der Linken in seiner Gesamtheit eher lustig. Am Anfang wird auf die Riester-Rente draufgehauen, teilweise mit richtigen Argumenten, teilweise überzogen und teilweise mit aus unserer Sicht falschen Argumenten. Dann folgt die Schlussfolgerung; ich dachte, jetzt kommt: Weg mit Riester! Hau weg den Mist! – Was aber kam? Sie fordern einen Bericht. Das ist großartig. Wenn das so weitergeht, kann ich nur sagen: Die Linken sind mittlerweile ziemlich harmlos.

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