Sozialpolitischer Kongress der Grünen: Alle inklusive!

Gepostet am Donnerstag, den 24. Mai 2012 um 14:59 in Alterssicherung,Grünes Profil,Grundeinkommen,Verschiedenes

Zur Ankündigung beim Grünen Bundesverband und zur Anmeldung

Am 6. und 7. Juli findet in der Stadthalle Bielefeld der grüne sozialpolitische Kongress statt. Hier findest Du Informationen zum Kongress, zum Programm und zu Workshops. Komm vorbei und misch Dich ein!

Die soziale Schere in unserer Gesellschaft geht auseinander. Das zeigt sich an der Verteilung von Einkommen und Vermögen, aber auch am Zugang zu guter Bildung, Arbeit und Gesundheit. In kaum einem anderen Industrieland ist die Durchlässigkeit der Gesellschaft so gering ausgeprägt wie in Deutschland. Diesem Auseinanderfallen unserer Gesellschaft stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine soziale Idee entgegen, die Gleichheit und Freiheit nicht gegeneinander ausspielt, sondern jeder und jedem die gleiche Freiheit ermöglicht, mit Unterstützung und durch eigene Anstrengung etwas aus ihrem und seinem Leben machen zu können – ein selbstbestimmtes Leben und gleiche Lebenschancen für alle in einer inklusiven Gesellschaft!

Wie schaffen wir das? Darum geht es beim sozialpolitischen Kongress in Bielefeld! Wir werden die soziale Idee der Grünen und inhaltliche Konzepte diskutieren und weiterentwickeln. Der Kongress soll dazu dienen, in offener Atmosphäre wichtige und auch kontroverse Themen der Sozialpolitik zu diskutieren. Wie werden fragen, was Teilhabe in einer vielfältigen Gesellschaft bedeutet und was daraus politisch folgt. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Bedeutung guter öffentlicher Institutionen als Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe.

PM:Rentenversicherungspflicht für Selbständige – aber nicht so

Gepostet am Dienstag, den 15. Mai 2012 um 15:28 in Alterssicherung,Pressemitteilung,Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Zur Diskussion um die Pläne von Ursula von der Leyen zur Versicherungspflicht für Selbständige erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Bundesarbeitsministerin von der Leyen plant eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige. Bisher nicht abgesicherte Selbständige sollen einen Einheitsbeitrag von 350 bis 400 Euro pro Monat in eine private oder in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dieser Beitrag wird viele Selbständige überfordern. Er ist ungerecht und wird für viele Selbständige das Ende ihrer Selbständigkeit bedeuten. Statt Selbständigkeit zu verhindern, muss sie gefördert werden. Wir brauchen mehr und nicht weniger Kreativität in unserer Wirtschaft. Die Bundesregierung überfordert mit ihren Plänen Selbständige statt sie zu fördern.

Förderung der Selbständigkeit braucht auch ein höheres Maß an sozialer Sicherheit. Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt nicht nur im Alter soziale Sicherheit, sondern auch bei Erwerbsminderung oder während einer Rehabilitation, wie auch für Hinterbliebene. Deswegen wollen wir Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung so einbeziehen, dass sie nicht überfordert werden. Sinnvoll ist statt eines Einheitsbeitrages, die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge abhängig zum Erwerbseinkommen zu machen. Darüber hinaus brauchen wir eine gezielte Entlastung der Erwerbstätigen mit einem geringen Verdienst, egal ob sie selbständig oder abhängig beschäftigt sind. Schließlich bedarf es einer Garantierente, damit sich langjährig Versicherte, auch Selbständige, darauf verlassen können, dass sie im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbständige so zu verändern, dass sie Selbständige durch eine soziale Absicherung fördert und nicht mit hohen Einheitsbeiträgen überfordert. Außerdem sollte die Bundesregierung endlich nachhaltige Maßnahmen gegen die Altersarmut ergreifen und ein Mindestniveau bei der Rente einführen.

Mehr zum Thema: Rente: Zwangsversicherung für Selbständige? In Panorama vom 16.5.12

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Armut droht bei Erwerbsminderung

Gepostet am Dienstag, den 15. Mai 2012 um 13:21 in Altersarmut,Alterssicherung

Bericht zum Fachgespräch Erwerbsminderungsrente der Grünen Bundestagsfraktion

Der Schutz bei Erwerbsminderung hat einen prominenten Platz in der sozialpolitischen Diskussion eingenommen. Das verwundert nicht. Jede fünfte neue Rente wird derzeit wegen einer Erwerbsminderung bewilligt.

Seit 2000 sinken die durchschnittlichen Renten Jahr für Jahr – vor allen Dingen bei den Männern. Erhielten Männer im Westen im Jahre 2000 noch durchschnittlich 836 Euro, so waren es im Jahre 2010 nur noch 679 Euro, auch die Renten der Männer im Osten befinden sich im Sinkflug: Von 740 Euro im Jahre 2000 auf 621 Euro im Jahre 2010. Doch nicht allein die Renten sind niedriger. Fast jeder zehnte Erwerbsgeminderte braucht neben seiner Rente Grundsicherung. Zum Vergleich: Neben einer Altersrente sind darauf weniger als zwei Prozent angewiesen. Noch drastischer sind die Zahlen zur relativen Einkommensarmut. Die Deutsche Rentenversicherung verweist darauf, dass das Haushaltseinkommen bei 36,5 Prozent aller Erwerbsgeminderten unter der so genannten Armutsrisikogrenze liegt, die 2010 für Paarhaushalte ca. 1400 Euro und für Alleinstehende ca. 930 Euro betrug.

Wir haben das zum Anlass genommen, mit Betroffenen und Fachleuten darüber zu sprechen, wie wir die Lage von Menschen verbessern können, die in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind.

Weiter zum Bericht auf gruene-bundestag.de

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Kleine Anfrage: Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Gepostet am Dienstag, den 8. Mai 2012 um 15:59 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9490 vom 30. 04. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Das Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe orientiert sich entsprechend § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) an der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung. Im Jahr 2010 wurde das Budget mit über 99 Prozent faktisch ausgeschöpft, auch für 2011 ist mit einer vollständigen Ausschöpfung zu rechnen. Die demografisch bedingte Alterung der erwerbstätigen Bevölkerung, die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und der Umstand, dass drei Viertel aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der Altersgruppe ab 45 Jahren benötigt werden, erfordern ein Umdenken in der Finanzierung der Rehabilitation. So lässt sich der gesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ angesichts der absehbaren Entwicklung nur mit einer angemessenen Erhöhung des Budgets für Teilhabeleistungen erfüllen. Eine Orientierung an der Bruttolohnentwicklung allein wird den sich ändernden Anforderungen nicht gerecht.

Kleine Anfrage: Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:39 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/9237 vom 30. 03. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Seit dem 1. Januar 2008 sind Versicherte in der Lebensversicherung bei Been- digung ihres Vertrages nicht nur an den Überschüssen, sondern auch an den Be- wertungsreserven der Versicherungen zu beteiligen. Bei Rentenversicherungen besteht der Anspruch bei Beendigung der Ansparphase und während der Ren- tenlaufzeit. Bewertungsreserven (auch „stille Reserven“ genannt) ergeben sich aus der Differenz zwischen den angesetzten Buchwerten und den Zeit- oder Marktwerten von Kapitalanlagen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben (vgl. Urteil vom 26. Juli 2005, Aktenzeichen: 1 BvR 782/94), dafür Sorge zu tragen, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einen Anspruch auf Teilhabe an den Vermögenswerten erhalten, die durch Prämienzahlung geschaffen werden.

Rheinische Post: Rentenversicherung übt scharfe Kritik an von der Leyens Zuschussrente: “Unklar, nicht zielgenau, nicht systemgerecht”

Gepostet am Montag, den 30. April 2012 um 14:07 in Alterssicherung

Die Deutsche Rentenversicherung hat den Gesetzentwurf von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) für eine Zuschussrente zur Vermeidung von Altersarmut scharf kritisiert. Die Regelungen seien „in ihrer Zielsetzung unklar, in ihren Auswirkungen nicht zielgenau und hinsichtlich der Finanzierung nicht systemgerecht“, heißt es in einer Stellungnahme der Behörde, die der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) vorliegt. Aus Sicht der Rentenversicherung ist das Modell unwirksam: „Im Ergebnis greift das Instrument der Zuschussrente umso weniger, je größer das Risiko ist, im Alter arm zu werden.“

Der Rentenexperte der Grünen, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte: „Die Zuschussrente ist maximaler Murks. Das wird durch die Stellungnahme der Rentenversicherung bestätigt.“ Er forderte, das Konzept „einzustampfen und neu nachzudenken.“

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