Streitfrage: Sollte das Rentenrecht in Ost und West angeglichen werden?

Gepostet am Freitag, den 6. Mai 2011 um 23:00 in Altersarmut,Alterssicherung,Ostrenten

Neues Deutschland, 7.5.2011
http://www.neues-deutschland.de/artikel/197064.streitfrage-sollte-das-rentenrecht-in-ost-und-west-angeglichen-werden.html

Wolfgang Strengmann-Kuhn vs. Gunnar Winkler (Volkssolidarität)

Gleiches Recht für Alle

Von Wolfgang Strengmann-Kuhn

Über 20 Jahre nach der deutschen Einheit gibt es immer noch ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland. Gleichzeitig rollt eine neue Altersarmutswelle auf Deutschland zu, die insbesondere den Osten Deutschlands bedroht. Beides ist zu berücksichtigen, wenn die Rente mit dem Ziel reformiert werden soll, ein einheitliches Rentenrecht zu erreichen.

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Hintergrund: Soviel Rente gibt es für den Beitrag

Gepostet am Mittwoch, den 4. Mai 2011 um 23:28 in Alterssicherung,Ostrenten

Z.B. bei einem Einkommen von 30.000 € Jahresverdienst gibt es in Ostdeutschland 27,61 € und in Westdeutschland 27,23 € Rente im Monat

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„20 Jahre nach der Einheit sollte es kein unter­schiedliches Recht mehr geben in Ost und West“

Gepostet am Dienstag, den 3. Mai 2011 um 15:25 in Alterssicherung,Ostrenten

Kurzinterview mit WSK zum Rentenkonzept der GRÜNEN Bundestagsfraktion in der SuperIllu:

Was stört Sie an den Ost-Renten?

Der Rentenexperte der Grünen im Bundestag, Wolfgang Strengmann-Kuhn, weist Kritik an der Rentenpolitik seiner Partei zurück und verteidigt die Forderung nach einem Ende der Höherbewertung von Ost-Löhnen.

„Für die heutigen Rentner bliebe bei unserem Vorschlag alles, wie es ist. Auch alle bisherigen Rentenansprüche blieben erhal­ten. Wer wenig Rente hat, würde mehr bekommen, weil wir eine steuerfinanzierte Mindestrente fordern, die über Grundsicherungsniveau liegt. Davon profitieren vor allem Rent­ner im Osten, weil durch hohe Langzeitarbeits­lo­sig­keit und niedrigere Löhne die Armuts­­­welle dort stärker rollen wird.“

Zum vollständigen Interview bei Superillu.de

Zu unserem Antrag „Gleiches Rentenrecht in Ost und West“ an den Bundestag

Newsletter April 2011

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            18.04.2011

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

 

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

mit diesem Newsletter möchte ich Sie und Euch erstens auf zwei spannende öffentliche Veranstaltungen der Grünen Bundestagsfraktion im Mai hinweisen und einladen sowie zweitens über Aktivitäten der letzten Monate berichten.

Der Newsletter als .pdf

Antrag: Gleiches Rentenrecht in Ost und West

Gepostet am Dienstag, den 22. März 2011 um 17:31 in Alterssicherung,Ostrenten,Parlamentarische Initiativen

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Stephan Kühn, Cornelia Behm, Katrin Göring-Eckardt, Monika Lazar, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg und der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

I.    Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) wurden die Anwartschaften der Versicherten in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) überführt. Im Grundsatz war damit in den alten und neuen Bundesländern ein einheitliches Rentenrecht hergestellt. Das RÜG sah allerdings ausdrücklich vor, dass „bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse“ eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen für die neuen und alten Bundesländer differenziert festgelegt und angewendet werden sollten. Diese Differenzierungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte und werden 19 Jahre nach Gültigkeit dieses Gesetzes von viele Bürgerinnen und Bürgern in den ostdeutschen Bundesländern als ungerecht empfunden.

Rede zur Einsetzung einer Kommission zur Bekämpfung von Altersarmut am 17.3.2011

Gepostet am Sonntag, den 20. März 2011 um 13:58 in Altersarmut,Alterssicherung,Armut/ Grundsicherung

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN):
Ich begrüße, dass die Bundesregierung mit der Einberufung der Altersarmutskommission das Problem der Altersarmut anerkennt. Das ist ein notwendiger Schritt, um endlich auch zu einer Diskussion über Maßnahmen gegen Altersarmut zu kommen.

Ich begrüße, dass die Bundesregierung mit der Kommission das Problem der Altersarmut endlich anerkennt, auch wenn einige aus den Regierungsfraktionen das Problem offenbar immer noch kleinreden.

Ich begrüße, dass die Bundesregierung eine Altersarmutskommission einsetzt, auch wenn ich Zweifel habe, wie ernst die Bundesregierung ihr Engagement auf diesem Gebiet meint. Ich darf nur daran erinnern, dass dieselbe Bundesregierung gerade im letzten Jahr beschlossen hat, die Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu streichen. Das wird unweigerlich zu mehr Altersarmut führen.

Und ich muss auch daran erinnern, wie die Bundesregierung derzeit agiert bezüglich der EU-2020-Strategie zur Reduzierung der Armut. Die Bundesregierung ist offenbar nicht bereit, ihren fairen Anteil an dem anvisierten Ziel einer Reduzierung der Armut in Europa um 20 Millionen zu leisten.

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