Antrag: Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung – Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest

Gepostet am Montag, den 14. Mai 2012 um 13:41 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9566 vom 09. 05. 2012

Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, Markus Kurth, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Harald Terpe, Tabea Rößner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Fritz Kuhn, Sven-Christian Kindler, Krista Sager, Dr. Gerhard Schick, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung – Nutzerorientiert, solidarisch, zukunftsfest

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und FDP lösen mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) keines der drängenden Probleme der pflegerischen Versorgung. Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit eine Neubestimmung des Leistungsgeschehens der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird weiter vertagt. Die geplanten Leistungsverbesserungen des PNG sind völlig unzureichend und folgen keinem erkennbaren Konzept. Weder werden ausreichende Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger noch zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege ergriffen. Eine verlässliche, nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung fehlt, sodass spätestens im Jahr 2015 erneut eine Finanzreform auf die Agenda gesetzt werden muss.

GLOBAL. SOZIAL. GERECHT. Gute Arbeit und soziale Sicherheit weltweit umsetzen

Gepostet am Donnerstag, den 10. Mai 2012 um 17:49 in Armut/ Grundsicherung,Verschiedenes

Positionspapier der Grünen Bundestagsfraktion

  • Ziel Grüner „internationaler Sozialpolitik“ ist es, weltweit die schon im Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) von 1966 beschlossenen Grundsätze zu verwirklichen: Das Recht auf faire, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, das Recht auf angemessenen, den Lebensunterhalt sichernden Lohn, das Verbot von Kinderarbeit, das Recht zur Mitbestimmung und zur Bildung von Gewerkschaften. Außerdem das Recht auf soziale Sicherheit, das auch schon in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 festgehalten wurde, einen menschenwürdigen Lebensstandard und die Absicherung im Krankheitsfall.
  • Dazu müssen wir in der Entwicklungszusammenarbeit „gute Arbeit“ und den Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme stärker in den politischen Fokus rücken. Soziale Sicherung verbessert nicht nur Bildung, Gesundheit und die Ernährungssituation in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern, sondern erhöht auch die Investitionen und das wirtschaftliche Engagement der Menschen vor Ort, schafft die Voraussetzungen für breitenwirksames wirtschaftliches Wachstum und bildet darüber hinaus die Grundlage für innerstaatliche Stabilität und Frieden. Gute Arbeit und soziale Sicherheit sind Grundlage für Entwicklung!
  • Auch die internationalen Strukturen müssen wir sozial gerecht gestalten. Wir brauchen starke Sozialklauselnin internationalen Handelsverträgen und verbindliche Sozialstandards und Berichtspflichten für international agierende Unternehmen. Auch die öffentliche (deutsche und europäische) Beschaffung muss sozialen Mindestanforderungen gerecht werden und die Arbeitsbedingungen in Entwicklungs-, Schwellen-, und Transformationsländern im Blick haben.

Weiter zum gesamten Positionspapier der Grünen Bundestagsfraktion

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Kleine Anfrage: Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Gepostet am Dienstag, den 8. Mai 2012 um 15:59 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Drucksache 17/9490 vom 30. 04. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Maria Klein-Schmeink, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Reha-Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht gestalten

Das Budget der Gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe orientiert sich entsprechend § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) an der voraussichtlichen Bruttolohnentwicklung. Im Jahr 2010 wurde das Budget mit über 99 Prozent faktisch ausgeschöpft, auch für 2011 ist mit einer vollständigen Ausschöpfung zu rechnen. Die demografisch bedingte Alterung der erwerbstätigen Bevölkerung, die schrittweise Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und der Umstand, dass drei Viertel aller Leistungen der medizinischen Rehabilitation in der Altersgruppe ab 45 Jahren benötigt werden, erfordern ein Umdenken in der Finanzierung der Rehabilitation. So lässt sich der gesetzlich verankerte Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ angesichts der absehbaren Entwicklung nur mit einer angemessenen Erhöhung des Budgets für Teilhabeleistungen erfüllen. Eine Orientierung an der Bruttolohnentwicklung allein wird den sich ändernden Anforderungen nicht gerecht.

Kleine Anfrage: Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:48 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/8662 vom 10. 02. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Armut und Reichtum in Deutschland – Konzeption zur 4. Berichterstattung der Bundesregierung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Plenarsitzung am 27. Januar 2000 den Antrag „Nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung“ (Bundestagsdrucksache 14/999) angenommen. Hiernach soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht erstatten. Diese Berichterstattung und die Diskussion im Deutschen Bundestag sind zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung von Armut.

Derzeit befindet sich der 4. Armuts- und Reichtumsbericht in der Erstellung. Eine Sitzung des Wissenschaftlichen Gutachtergremiums und des Beraterkreises hat bereits im vergangenen Jahr stattgefunden. Ein erster Berichtsentwurf liegt vor und wird nunmehr mit den einzelnen Fachressorts abgestimmt. „Detailfragen zu spezifischen Inhalten des 4. Armuts- und Reichtumsberichts“ können nun wohl „sicher beantwortet werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/2749). Der Bericht soll im Sommer 2012 fertiggestellt werden.

Antrag: Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:43 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/9036 vom 21. 03. 2012

Antrag

der Abgeordneten Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, Katrin Göring-Eckardt, Memet Kilic, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Josef Philip Winkler, Kerstin Andreae, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Tom Koenigs, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neuen Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen zurücknehmen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung legte im Dezember 2011 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) ein. Hiernach soll Zuwanderinnen und Zuwanderern aus 14 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und der Türkei, die ausschließlich zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, fortan kein Anspruch mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie Hilfen zur Überwin- dung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel SGB XII) zustehen. Ein solch weit reichender Vorbehalt verstößt gegen den Kern des EFA, wonach allen Angehörigen der Unterzeichnerstaaten dieselben Fürsorgeleistungen zur Verfügung zu stellen sind wie den eigenen Staatsangehörigen und kommt mithin einer Teilkündigung gleich.

Die Bundesagentur für Arbeit hat derweil entsprechend reagiert und am 23. Februar 2012 eine Geschäftsanweisung erlassen, die den Angehörigen der EFA- Staaten mit sofortiger Wirkung die angezeigten Leistungen untersagt.

Kleine Anfrage: Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Gepostet am Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 15:39 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen

Drucksache 17/9237 vom 30. 03. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beteiligung von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern an Bewertungsreserven bei Lebens- und Rentenversicherungen

Seit dem 1. Januar 2008 sind Versicherte in der Lebensversicherung bei Been- digung ihres Vertrages nicht nur an den Überschüssen, sondern auch an den Be- wertungsreserven der Versicherungen zu beteiligen. Bei Rentenversicherungen besteht der Anspruch bei Beendigung der Ansparphase und während der Ren- tenlaufzeit. Bewertungsreserven (auch „stille Reserven“ genannt) ergeben sich aus der Differenz zwischen den angesetzten Buchwerten und den Zeit- oder Marktwerten von Kapitalanlagen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben (vgl. Urteil vom 26. Juli 2005, Aktenzeichen: 1 BvR 782/94), dafür Sorge zu tragen, dass Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einen Anspruch auf Teilhabe an den Vermögenswerten erhalten, die durch Prämienzahlung geschaffen werden.

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