Antrag: Arbeitsbedingungen von Hausangestellten verbessern – ILO-Übereinkommen Nr. 189 ratifizieren

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 18:53 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11370 vom 07. 11. 2012

Antrag

der Abgeordneten Josip Juratovic, Anette Kramme, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Thomas Oppermann, Karin Roth (Esslingen), Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Brigitte Pothmer, Tom Koenigs, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Dr. Thomas Gambke, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Ingrid Hönlinger, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Lisa Paus, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Arbeitsbedingungen von Hausangestellten verbessern – ILO-Übereinkommen Nr. 189 ratifizieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Auf der 100. Internationalen Arbeitskonferenz der Internationalen Arbeitsorga- nisation (ILO) wurde am 16. Juni 2011 das Übereinkommen 189 zum Schutz der Arbeitsrechte von Hausangestellten verabschiedet. Mit diesem Übereinkommen wird in vielen Ländern Hausarbeit erstmals als reguläre Lohnarbeit anerkannt. Das Übereinkommen regelt, dass Hausangestellte genau wie alle anderen Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer kranken- und rentenversichert sein müssen und dass für sie die Regelungen des Mutterschutzes gelten. Auch Hausange- stellte erhalten das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Zudem garan- tiert das Übereinkommen die Privatsphäre der Hausangestellten sowie einen freien Tag pro Woche. Die Verabschiedung des Übereinkommens wurde inter- national begrüßt, da damit endlich ein Schritt getan ist, um Arbeitsrechte im hauptsächlich informellen Sektor der Hausarbeit zu verankern. Nach Schätzun- gen der ILO arbeiten weltweit bis zu 100 Millionen Menschen als Hausangestellte, die meisten davon Frauen. 15,5 Millionen sind Kinder.

Arbeitsbedingungen von Hausangestellten [PDF]

Kleine Anfrage: Geschlechtersensible Haushaltspolitik (Gender Budgeting)

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 18:50 in Gender,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11124 vom 19. 10. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Monika Lazar, Katja Dörner, Dr. Tobias Lindner, Priska Hinz (Herborn), Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Arfst Wagner (Schleswig), Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Geschlechtersensible Haushaltspolitik (Gender Budgeting)

Staatliches Handeln ist grundgesetzlich (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgeset- zes – GG) der Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter ver- pflichtet. Diese Verpflichtung findet neben dem Bundesgleichstellungsgesetz ihren Niederschlag auch in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bun- desministerien (GGO), die die Gleichstellung von Mann und Frau als Leitprin- zip politischen, normgebenden und verwaltenden Handelns der Bundesregie- rung etabliert. Öffentliche Haushalte als finanzielles Fundament staatlichen Handelns bilden die Verteilung von finanziellen Ressourcen ab, sie sind damit Ausdruck von politischer Prioritätensetzung sowie von erheblicher Lenkungs- wirkung. Die Haushaltsplanung stellt ein wichtiges politisches Steuerungs- element und somit einen wichtigen Ansatzpunkt für die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit dar.

Geschlechtersensible Haushaltspolitik [PDF]

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:12 in Armut/ Grundsicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache vom 17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes

A. Problem

Der arbeitsmarktpolitische Instrumentenkasten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) weist eine Leerstelle im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung auf. Die existierenden Instrumente des § 16 SGB II bieten den Jobcentern zwar diverse Möglichkeiten zur Förderung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen, allerdings sind die Instrumente bei einer Vielzahl von ihnen wirkungslos. Ihnen bleibt daher der Zugang zum Arbeitsmarkt dauerhaft verwehrt. Infolgedessen droht ihnen ein Leben am Rande der Gesellschaft.

Das betrifft insbesondere Menschen, die auch bei einer hohen Arbeitskräftenachfrage aufgrund vielfältiger Vermittlungshemmnisse mittelfristig keine Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung haben. Für sie existiert kein längerfristig angelegtes Angebot, das ihnen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und neue Perspektiven jenseits des Arbeitslosengeld-II-Bezugs eröffnet. Um diese Lücke zu schließen, ist die Ergänzung der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II um einen Sozialen Arbeitsmarkt erforderlich. Mit einem ver- lässlich gestalteten Angebot wird überdies die bisherige programmatische Dis- kontinuität im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung beendet.

Die Zielgruppe für einen Sozialen Arbeitsmarkt wurde bislang von den arbeits- marktpolitischen Instrumenten nicht erreicht. Dies zeigen exemplarisch die Erfahrungen mit dem sogenannten Beschäftigungszuschuss, der mit verschlech- terten Förderbedingungen seit dem 1. April 2012 als „Förderung von Arbeits- verhältnissen“ (§ 16e SGB II) im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch verankert ist.

Die Arbeitgeber sind bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen verpflichtet, mindestens 25 v. H. des Arbeitsentgelts selbst aufzubringen. Dies stellt vielfach für Arbeitgeber ein unüberwindliches Hindernis zur Einstellung von Menschen mit besonders komplexen Problemlagen dar. Auch die Budgetierung des Instru- ments im Eingliederungstitel und der starr begrenzte Förderzeitraum verhin- dern, dass es in seiner jetzigen Ausgestaltung den arbeitsmarktfernsten Personen zugute kommt.

Auch Arbeitslose mit multiplen Problemlagen haben Potentiale, die durch ge- eignete Mittel gestärkt und ausgebaut werden können. An diese Potentiale kann angeknüpft werden, wenn eine Teilhabebasis geschaffen wird, von der aus neue Chancen entwickelt werden können. Gegenwärtig werden diese Potentiale jedoch nur unzureichend gefördert.

Gesetzentwurf Sozialer Arbeitsmarkt [PDF]

Antrag: Beitragssätze nachhaltig stabilisieren, Erwerbsminderungsrente verbessern, Reha-Budget angemessen ausgestalten

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:08 in Alterssicherung,Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/11010 vom 17. 10. 2012

Antrag

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beitragssätze nachhaltig stabilisieren, Erwerbsminderungsrente verbessern, Reha-Budget angemessen ausgestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bundesregierung hat beschlossen, zum 1. Januar 2013 den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 auf 19 Prozent abzusenken. Nach den Prognosen aus dem Rentenversicherungsbericht 2011 würden die Beiträge im Jahr 2019 wieder auf 19,9 Prozent steigen (mittlere Lohn- und mittlere Beschäf- tigungsvariante). Bedingt durch die demografischen Veränderungen ist auch langfristig mit weiter steigenden Beiträgen zu rechnen. Für diesen absehbaren Beitragsanstieg sollte schon heute Vorsorge getroffen werden, um die Auswir- kungen für die Wirtschaft und auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszah- ler abzufedern. Zudem schafft eine konstante Entwicklung der Rentenbeiträge mehr Planungssicherheit. Das ist gerade angesichts des derzeit schwierigen kon- junkturellen Umfeldes und den ungewissen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Gleichzeitig steht die Rente auch auf der Leistungsseite vor großen Herausforderungen. Bei den beitragsfinanzierten Leistungen sind vor allem Verbesserungen bei Erwerbsminderung und Rehabilitation notwendig. Vor diesem Hintergrund ist eine Rentenbeitragssenkung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

ihren Gesetzentwurf zur Absenkung der Rentenbeiträge zurückzuziehen und statt dessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte enthält:

1. Der Anpassungsmechanismus der Rentenbeiträge im § 158 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch wird so verändert, dass die Rentenversicherungsbeiträge in den nächsten Jahren konstant bleiben und statt dessen eine höhere Nachhaltigkeitsrücklage gebildet werden kann.

2. Die entstehenden finanziellen Spielräume werden dazu verwendet, den Rentenbeitragssatz auch über 2020 hinaus und möglichst dauerhaft konstant un- ter 20 Prozent zu halten sowie neue Erwerbsminderungsrenten ab 2013 zu verbessern und das Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung bedarfsgerecht auszugestalten.

Antrag Rehabudget [PDF]

Kleine Anfrage: Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:05 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10918 vom 01. 10. 2012

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Cornelia Behm, Stephan Kühn, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sven-Christian Kindler, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dorothea Steiner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Tressel, Daniela Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm

In Deutschland besteht ein nahezu flächendeckendes Netz von Verkehrsflug- häfen sowie militärischen Flugplätzen; weitere Standorte und Standorterweite- rungen wurden in den letzten Jahren diskutiert und entwickelt. Die Kapazität wird an bestehenden Flughäfen zudem ausgeweitet. Die Zahl der Fluggäste einschließlich der Transitpassagiere auf den 27 größten deutschen Flughäfen erhöhte sich im Jahr 2011 um 5,3 Prozent auf 176,3 Millionen. Auch die Menge der ein- beziehungsweise ausgeladenen Luftfracht einschließlich Durch- gangsverkehr nahm zu und zwar um 4,8 Prozent auf 4,5 Millionen Tonnen. Die Zahl der Flüge stieg um 3,7 Prozent. Die Zahl der Fluggäste und das Luft- frachtaufkommen erreichten damit jeweils neue Höchstwerte. Von 2000 bis 2011 ist das Flugpassagieraufkommen um 46,6 Prozent gewachsen, die Luft- frachtmenge sogar um 81,9 Prozent (Statistisches Bundesamt, „Gewerblicher Luftverkehr 2011 – Wachstum bei Passagierzahlen und Frachtaufkommen“). Die Zunahme des Flugverkehrs bedeutet auch eine zunehmende Belastung der Bevölkerung und der Umwelt durch Schadstoff- und Lärmemissionen. Eine Studie in der Umgebung des Flughafens Frankfurt am Main im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz (Lärmbelästigung in Hessen 2006) ergab, dass sich 25 Prozent der Anwohner bei einem Tagesdauerschallpegel von 53 dB (A) außen hochgradig belästigt fühlten. In der Rechtsprechung wird dieser Schallpegel als Beginn einer erheblichen Belästigung angesehen. Das Gesetz zum Schutz gegen Flug- lärm aus dem Jahr 2007 legte die Grenzwerte jedoch auf 60 dB (A) für neue und 65 dB (A) für bestehende Flughäfen fest.

Die epidemiologische Forschung zu den Auswirkungen von Fluglärm hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Während früher eine nächtliche Gesundheitsgefährdung anhand von Aufwachreaktionen beurteilt wurde, wird zunehmend das mit dem Nachtlärm verbundene vermehrte Auftreten von Herz- Kreislauf-Erkrankungen in den Vordergrund gerückt. Viele neuere Studien lie- gen im Zusammenhang von Fluglärm und Hypertonie (Bluthochdruck), Belästigungen und Lernstörungen vor.

Anfrage Fluglärm [PDF]

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe

Gepostet am Montag, den 31. Dezember 2012 um 17:01 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes,Wirtschafts- und Finanzpolitik

Deutscher Bundestag Drucksache 17/10770 vom  25. 09. 2012

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Dr. Tobias Lindner, Dr. Gerhard Schick, Birgitt Bender, Agnes Brugger, Viola von Cramon-Taubadel, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Harald Ebner, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Bärbel Höhn, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Agnes Krumwiede, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Hermann E. Ott, Brigitte Pothmer, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Frithjof Schmidt, Ulrich Schneider, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, Daniela Wagner, Arfst Wagner (Schleswig) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe

A. Problem

In den letzten drei Jahren ist die Staatsverschuldung in Deutschland rapide um mehr als 400 Mrd. Euro auf insgesamt über 2 000 Mrd. Euro angestiegen. Der Bund musste Garantien im Umfang von über 150 Mrd. Euro zugunsten maro- der Banken bereitstellen, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Hinzu kommen milliardenschwere Konjunkturpakete, die den Absturz der Wirtschaft gebremst haben. Bislang dauert die Krise unverändert an und die Schätzungen für die Kosten der Krise steigen noch immer.

B. Lösung

Diese einmalige Finanzierungslast soll von den Reichsten der Bevölkerung ge- tragen werden. Dazu erfolgt die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe analog zum Lastenausgleich. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirt- schaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, dass auch bei hohen persönlichen Kinder- und Betriebsfreibeträgen ein großes Aufkommen realisierbar ist. Die Abgabe ist so ausgestaltet, dass sie über mehrere Jahre und weitgehend aus den Vermögenserträgen gezahlt werden kann.

C. Alternativen

Weiteres Anwachsen der Staatsverschuldung.

D. Kosten

Ein Gutachten des DIW zeigt, dass eine Vermögensabgabe geringe direkte Er- hebungskosten von weniger als 1 Prozent des Aufkommens aufweist. Die Ver- waltungskosten betragen demnach etwa 0,2 Prozent des Aufkommens und die Befolgungskosten der Abgabenpflichtigen liegen bei 0,64 Prozent des Aufkommens.

Gesetzentwurf Vermögensabgabe [PDF]

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