Kleine Anfrage: Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12902 vom 18. 03. 2013
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten
Durch das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist die Anerkennung der von den Opfern nationalsozialistischer Zwangsherrschaft in den Ghettos erbrachten Arbeitsleistung nicht im Rahmen einer Entschädigungsleistung, sondern als Rentenleistung geregelt worden. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 1997, nach der für eine Beschäftigung im Ghetto Lodz unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.