Grüne für soziale Gerechtigkeit: Schlüsselprojekt Regelsatz erhöhen

Menschenwürdige Existenz sichern – den ALG-II-Regelsatz erhöhen

Der aktuelle Regelsatz ist zu niedrig. Wir wollen ihn erhöhen, damit auch die Menschen, die keine Arbeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir fordern, den ALG-II-Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro zu erhöhen, da die derzeitige Berechnung aus unserer Sicht nicht das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet. Eine genaue Berechnung der Erhöhung muss 2014 auf Basis der neuen statistischen Daten erfolgen. So sorgen wir dafür, dass niemand nur aufgrund von Arbeitslosigkeit unter die Räder kommt. Damit die Anhebung finanzierbar ist und um zu verhindern, dass immer mehr erwerbstätige Menschen durch Armutslöhne „aufstocken“ müssen, gehört die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns unabdingbar zu einer reformierten Grundsicherung dazu.

Weitere Grüne Projekte für soziale Gerechtigkeit aus unserem Wahlprogramm gibt es hier – und täglich kommt eins dazu:
http://archiv.strengmann-kuhn.de/category/soziale-gerechtigkeit-im-wahlprogramm/

zp8497586rq

Newsletter April 2011

Newsletter von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB            18.04.2011

Bestellen/abbestellen: http://archiv.strengmann-kuhn.de/?page_id=14

 

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Interessierte,

mit diesem Newsletter möchte ich Sie und Euch erstens auf zwei spannende öffentliche Veranstaltungen der Grünen Bundestagsfraktion im Mai hinweisen und einladen sowie zweitens über Aktivitäten der letzten Monate berichten.

Der Newsletter als .pdf

Kurzstatement in der Regelsatzdebatte heute im Bundestag

Gepostet am Freitag, den 11. Februar 2011 um 15:18 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz

Aus dem Protokoll der Bundestagssitzung von heute

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Strengmann-Kuhn?

Max Straubinger (CDU/CSU):

Ja.

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Kollege Straubinger, Sie waren doch selber bei der Anhörung im Ausschuss und haben die Aussagen der Experten gehört, die, was die Juristen angeht, eindeutig gesagt haben, dass dieser Regelsatz nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Ich könnte lange nachbeten – das haben wir im Ausschuss lange genug gemacht -, an welchen Punkten Sie teilweise willkürliche Berechnungen durchgeführt haben, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht genügten und somit verfassungswidrig waren. Ich weiß nicht, warum Sie hier versuchen, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen, obwohl Sie wissen, dass dieser Regelsatz nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

Warum das Vermittlungsverfahren zur Berechnung von verfassungsgemäßen Regelsätzen gescheitert ist

Gepostet am Mittwoch, den 9. Februar 2011 um 20:12 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,WSK-Blog

Heute vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Regelsätze von Arbeitslosengeld II sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für verfassungswidrig erklärt. Auch die neuen Berechnungen von der Bundesregierung verstoßen höchstwahrscheinlich wieder gegen die Verfassung, da wichtige Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils nicht beachtet wurden. Ausführlich wird dies z.B. in der fachliche Stellungnahme „Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen“ des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung beschrieben (siehe http://archiv.strengmann-kuhn.de/2010/12/10/menschenwurde-teilhabe-und-die-scheinbare-objektivitat-von-zahlen/). Im Folgenden werden die wesentlichen Gründe erläutert. Da die Bundesregierung auf ihren nicht verfassungskonformen Berechnungen beharrt hat, ist das Vermittlungsverfahren gescheitert.

Interview zur Regelsatzerhöhung

Gepostet am Freitag, den 17. Dezember 2010 um 16:16 in Armut/ Grundsicherung,Grundeinkommen,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Verschiedenes

Junge Welt, 16.12.

„Mitverantwortung meiner Partei gibt es durchaus“

Abgeordneter der Grünen plädiert für ein Gegenkonzept zu Hartz IV. Alternative Berechnung des Bedarfs

Wolfgang Strengmann-Kuhn ist Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und hat mit dem Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung eine fachliche Stellungnahme zur Berechnung der Regelsätze herausgegeben

Der Bundesrat wird am Freitag über den Hartz IV-Gesetzentwurf der Bundesregierung entscheiden, der unter anderem die Erhöhung der monatlichen Regelleistung von nur fünf Euro auf 364 vorsieht. Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung hat einen anderen Bedarf ermittelt?

Den von uns genannten Betrag von zwischen 433 Euro und 480 Euro für den ersten Erwachsenen und 314 bis 359 Euro für den zweiten Erwachsenen in einer Familie haben wir nicht selber ermittelt. Wir beziehen wir uns auf eine von der der Diakonie in Auftrag gegebene und der Volkswirtin Irene Becker durchgeführte, die zu unsere Arbeitskreis gehört. Uns geht es vor allem darumoffen zu legen, an welchen Punkten die CDU/FDP-Bundesregierung ihre Berechnungen methodisch unkorrekt vorgenommen hat und welche verfassungsrechtlichen Probleme es gibt. Die genannten Beträge sollen darstellen, in welchem Umfang die Bundesregierung den Regelsatz herunter gerechnet hat.

Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen

Gepostet am Freitag, den 10. Dezember 2010 um 10:19 in Armut/ Grundsicherung,Grundsicherung/ Hartz IV,Regelsatz,Verschiedenes

Fachliche Stellungnahme des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung zum Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG)

Mitglieder des Frankfurter Arbeitskreises Armutsforschung:
Dr. Irene Becker, Prof. Dr. Dr. h. c. Roland Eisen, Prof. Dr. Bernhard Emunds, Dr. Jürgen Faik, Prof. Dr. Walter Hanesch, Prof. Dr. Richard Hauser, Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Beate Hock, Gerda Holz, Prof. Dr. Andreas Klocke, Dr. Karl Koch, Dr. Monika Ludwig, Prof. Dr. Alfons Schmid, Prof. Dr. Franz Segbers, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Thomas Wagner

Vorbemerkung

In seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die derzeitigen Regelleistungen nach dem SGB II für unvereinbar mit dem nach Artikel 1 Grundgesetz (GG) gebotenen Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 GG erklärt (BVerfG, 1 BvL 1/09). Die ausführlich begründete Entscheidung betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II für Erwachsene (ALG II) als auch das Sozialgeld für Kinder sowie die derzeitige Anpassung an die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts, die als „sachwidriger Maßstabswechsel“ bezeichnet wird (Absatz 184), und das Fehlen einer „Öffnungsklausel“ für nicht nur einmalige Sonderbedarfe. Das Gericht hat zudem spezifiziert, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins sich nicht auf ein physisches, sondern auf ein soziokulturelles Existenzminimum bezieht; „denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen“ – so das Bundes-verfassungsgericht in Rn. 135. Im Folgenden wird geprüft, inwieweit der vorliegende Entwurf für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) den verfassungsgerichtlichen Vorgaben entspricht und welche normativen Setzungen der Regierung eingeflossen sind.

download der kompletten Stellungnahme als pdf

« Vorherige SeiteNächste Seite »