Pressemitteilung: Schwarz-Gelbes Armutszeugnis statt Armutsbekämpfung

Gepostet am Freitag, den 1. Februar 2013 um 10:56 in Altersarmut,Alterssicherung,Pressemitteilung

Zu den rentenpolitischen Ergebnissen des Koalitionsgipfels erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Wie erwartet konnte sich Schwarz-Gelb erneut auf keine Rentenreform einigen. Mal wieder werden wichtige Entscheidungen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Bundeskanzlerin Merkel ist mit ihrer schwarz-gelben Koalition nicht in der Lage, rentenpolitische Impulse zu setzen, um der drohenden Altersarmut etwas entgegenzusetzen.

Wenn wir aber nicht entschieden gegensteuern, wird die Schere bei den Alterseinkommen weiter auseinandergehen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter in der Regel nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden. Insbesondere Frauen droht die Altersarmut, da sie wegen langer Familienzeiten nur geringe Rentenansprüche ansammeln können. Darauf hat Schwarz-Gelb aber keine Antworten.

Wir haben mit der Grünen Garantierente ein tragfähiges und finanzierbares Modell zur Armutsbekämpfung vorgelegt. Wer mindestens 30 Versicherungsjahre hat, erwirbt einen Anspruch auf eine Rente in Höhe von mindestens 850 Euro, und zwar innerhalb der gesetzlichen Rente und nicht als zusätzliche Grundsicherung oder bedürftigkeitsgeprüfte ,,Lebensleistungsrente“.

PM: Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf bei Berufshaftpflicht für Hebammen

Gepostet am Mittwoch, den 30. Januar 2013 um 14:57 in Pressemitteilung,Verschiedenes

Zum Beschluss des Petitionsausschusses zur Hebammenpetition, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Mitglied des Petitionsausschusses und Berichterstatter für diese Petition, sowie Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Geburtshilfe. Jedoch geben immer mehr freiberuflich tätige Hebammen aufgrund steigender Haftpflichtprämien und stagnierender Honorare die Geburtshilfe auf.

Der Petitionsausschuss sieht bei den stetig steigenden Haftpflichtprämien Regelungsbedarf. Wir begrüßen, dass er die Bundesregierung auffordert, sich für versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen einzusetzen, die freiberuflich tätigen Hebammen (auch bei wenigen Geburten) die Geburtshilfe weiter ermöglichen. Nur unter dieser Voraussetzung, können Schwangere eine wirklich freie Wahl treffen zwischen Geburten zu Hause, im Geburts- oder im Krankenhaus.

Die Betonung, dass laut Gesetz die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen bei den Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden zu berücksichtigen sind, kommt gerade recht zu den aktuell stattfindenden Gesprächen im Schiedsstellenverfahren.

Hintergrund:

Mit ihrer Petition hatte die Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes, Martina Klenk, darauf aufmerksam gemacht, dass steigende Haftpflichtprämien und eine unzureichende Vergütung die Hebammen zum Aufgeben der Geburtshilfe zwängen. Dadurch könne die flächendeckende Versorgung ebenso wie die Wahlfreiheit der werdenden Mütter, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten, nicht mehr sichergestellt werden. Fast 106.000 Personen hatten die Petition im Internet mitgezeichnet und knapp 200.000 ihre Unterstützung auf dem Postweg mitgeteilt.

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Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

Gepostet am Donnerstag, den 17. Januar 2013 um 16:43 in Pressemitteilung,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12068  vom 16. 01. 2013

Gesetzentwurf

der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe, Beate Walter-Rosenheimer, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

A. Problem Das aktive und passive Wahlrecht steht grundsätzlich jeder Bürgerin und jedem Bürger zu (Artikel 38 des Grundgesetzes). Nach dem Bundeswahlgesetz (BWahlG) und dem Europawahlgesetz (EuWG) sind allerdings all jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.

Pressemitteilung: Schwarz-Gelber Totalausfall bei der Rente

Gepostet am Freitag, den 11. Januar 2013 um 14:38 in Altersarmut,Alterssicherung,Pressemitteilung

PRESSEMITTEILUNG NR. 0014/13
Datum: 11.01.2013
Schwarz-Gelber Totalausfall bei der Rente

Zum aktuellen Koalitionsstreit um die Rentenreform erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Der aktuelle Koalitionsstreit offenbart die sozialpolitische Kluft der politisch Verantwortlichen von CDU, CSU und FDP – und das auf dem Rücken von Millionen Rentnerinnen und Rentnern. Dies ist ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.

Trotz der Versprechungen von Ursula von der Leyen liefert die Bundesregierung keine Rentenreform, die den Namen verdient. Schlimmer noch: Wichtige Reformschritte bleiben gänzlich aus.

Altersarmut ist schon heute ein Problem und wird sich angesichts unsteter Erwerbsbiografien und Niedriglöhnen absehbar noch verschärfen. Altersarmut ist vor allem weiblich, weil viele Frauen wegen langer Familienzeiten nur geringe Rentenansprüche aufbauen konnten. Es ist Aufgabe der Politik, hier zukunftsfähige Lösungen zu erarbeiten. Dazu ist die schwarz-gelbe Bundesregierung aber nicht in der Lage. Wenn wir nicht bereits heute entschieden gegensteuern, wird die Schere bei den Alterseinkommen weiter aufgehen.

Mit der „Grünen Garantierente“ lässt sich Altersarmut bekämpfen: Die Bedingungen sind so gesetzt, dass sie von Männern und Frauen erreicht werden können. Wer mindestens 30 Versicherungsjahre hat, erwirbt einen Anspruch auf eine Rente in Höhe von mindestens 850 Euro.

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher

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Altersarmut: SPD hat keine ausreichenden Antworten

Gepostet am Sonntag, den 25. November 2012 um 14:55 in Altersarmut,Alterssicherung,Pressemitteilung,Rente mit 67

Zum neuen Rentenkonzept der SPD erklären Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Das Rentenkonzept der SPD geht bei der Armutsbekämpfung nicht weit genug und verschiebt wichtige rentenpolitische Weichenstellungen in die Zukunft. So muss die Frage, wie wir ein angemessenes Rentenniveau bei stabilen Beitragssätzen gewährleisten, heute und nicht erst in 8 Jahren beantwortet werden. Um das zu erreichen, ist für uns auch die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bis zum Jahr 2031 notwendig. Bereits heute müssen dafür die Voraussetzungen geschaffen werden: auf dem Arbeitsmarkt, durch flexible Übergänge in den Ruhestand und durch eine Garantierente gegen Altersarmut. Das Aussetzen der Rente mit 67 ist deshalb der falsche Weg und sendet das falsche Signal für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Bei der Bekämpfung von Altersarmut setzt die SPD bei ihrer „Solidarrente“ ähnlich hohe Hürden wie von der Leyen bei ihrer Zuschussrente. Die SPD-Bedingung 40 Versicherungsjahre mit 30 Beitragsjahren ist vor allem von Frauen, die von Armut bedroht sind, kaum zu erreichen. Durch den Koalitionsbeschluss für eine „Lebensleistungsrente“ wird die Hürde noch höher gelegt. Dafür soll die Leistung nur noch 10 über der Grundsicherung liegen.

Wir fordern deswegen eine Garantierente, die sowohl für Männer wie Frauen realistisch ist. Wer mindestens 30 Versicherungsjahre hat, erwirbt dadurch einen Anspruch auf  eine Rente in Höhe von mindestens 850 EUR, und zwar innerhalb der gesetzlichen Rente und nicht als zusätzliche Grundsicherung oder bedürftigkeitsgeprüfte „Lebensleistungsrente“.

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PM: Von der Leyens Rentenpolitik: Großes Klappern, nichts dahinter

Zur Rentenpolitik von Ursula von der Leyen und der Nachricht, dass die Pflichtversicherung für Selbständige möglicherweise doch nicht kommt, erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Die Bundesregierung und insbesondere die Ministerin stellt sich in der Rentenpolitik einmal mehr ein Armutszeugnis aus. Mit der Verschiebung der geplanten Rentenversicherungspflicht für Selbstständige legt die Ministerin ein weiteres ihrer wortreich angekündigten Prestigeprojekte ad acta. Ob in Sachen Altersarmut, Ost-West-Renten, Rente für Selbständige oder Riesterreform – Ursula von der Leyen bleibt in Sachen Rente wenig mehr als eine bloße Ankündigungsministerin. In keinem dieser im Koalitionsvertrag selbst gesteckten Ziele hat sie wirksame Konzepte vorgelegt.

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