PM: Rentenansprüche für DDR-Flüchtlinge: Handeln statt streiten
Anlässlich des Streits zwischen der Bundesjustizministerin und dem BMAS über die Rentenansprüche ehemaliger DDR-Flüchtlinge erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:
Ausgerechnet Flüchtlinge aus der DDR wurden zu einem großen Teil durch die deutsche Einheit bei der Rentenberechnung benachteiligt. Statt zu streiten, muss die Bundesregierung endlich handeln, um die Benachteiligungen zu beenden. Wir haben dazu einen Antrag (Drs.Nr. 17/6108) in den Bundestag eingebracht, der in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zusammen mit einem gleichlautenden Antrag der SPD beraten wird. Die Zeit drängt auch deshalb, weil die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine einzelfallgerechte, umfassende Rentenberechnung, die alle Versicherungszeiten einbezieht, ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist.