Rede zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
78. Sitzung vom 02.12.2010
TOP 5, ZP 3 Regelaltersgrenze, Rentenversicherungsbericht
78. Sitzung vom 02.12.2010
TOP 5, ZP 3 Regelaltersgrenze, Rentenversicherungsbericht
78. Sitzung vom 02.12.2010
TOP 8 Überleitung von DDR-Rentenrecht
Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages von Hans-Christian Ströbele, Winfried Hermann, Monika Lazar und Wolfgang Strengmann-Kuhn
zum TOP 11:
Antrag der Bundesregierung (17/3691): Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias
Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Atalanta lehne ich ab.
Positionspapier der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
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Die Menschen hierzulande erreichen ein immer höheres Lebensalter. Nach den jüngsten Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland bis zum Jahr 2030 um weitere drei Jahre steigen. Und nicht nur das: Die Menschen leben nicht nur länger, sie bleiben auch länger gesund. Das sind gute Nachrichten. Sie stellen Gesellschaft und Rentenversicherung aber auch vor große Herausforderungen: Steigende Lebenserwartungen und sinkende Geburtenraten führen dazu, dass sich das Zahlenverhältnis der Alten zu den Jungen in den nächsten Jahrzehnten erheblich verändern wird. Wir werden mehr ältere Menschen haben und zugleich weniger junge. Renten werden nicht nur für mehr Rentner, sondern auch für längere Dauer gezahlt werden müssen. Schon zwischen 1960 und 2008 haben sich die Rentenbezugszeiten von knapp 10 auf 18 Jahre verlängert.
Es braucht also Reformen, damit unser Alterssicherungssystem auch unter den sich verändernden Bedingungen nachhaltig finanzierbar bleibt und vor Armut schützt. Die Rente muss auch für die junge Generation verlässlich und glaubwürdig sein. Dabei müssen wir darauf achten, dass Belastungen generationengerecht verteilt werden – zwischen den heutigen und zukünftigen BeitragszahlerInnen ebenso wie zwischen den aktuellen und zukünftigen RentenbezieherInnen. Eine gerechte Rentenreform stellt außerdem sicher, dass bei der Rentenberechnung die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt wird.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit sinnvoll, weil sie die Rentenversicherung doppelt entlastet: durch höhere Einnahmen einerseits und durch geringere Ausgaben andererseits.
Download des Antrags Rente mit 67 [PDF]
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 ist eine Maßnahme, die sowohl der Stabilisierung des Beitragsaufkommens als auch der Sicherung der Rentenhöhe dient. Sie hat so einen doppelten Effekt. Die Erhöhung der Regelaltersgrenze ist notwendig, aber nur dann vertretbar, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergriffen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie lediglich auf eine Verlängerung der Langzeitarbeitslosigkeit hinausläuft und die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung vermehrt. Es muss verhindert werden, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze eine Rentenkürzung durch die Hintertür wird. Dazu müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Menschen auch länger arbeiten können. Das heißt u.a. konkret: mehr alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze, eine präventive Gesundheitspolitik und Schaffung von „guter Arbeit“.
Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Flexibilisierung des Renteneintrittsalters sinnvoll zu ermöglichen. Bestehende Beschränkungen müssen ab- und Anreize für eine längere Lebensarbeitszeit aufgebaut werden, damit Menschen, sofern sie dies wollen, über die Regelaltersgrenze hinaus teilweise oder voll arbeiten können. Eine gerechte Rentenreform stellt außerdem sicher, dass bei der Rentenberechnung die Verschiedenheit der Lebens- und Erwerbsbiografien besser als bisher berücksichtigt wird.
Die Anhebung der Regelaltersgrenze darf nicht dazu führen, dass die Altersarmut steigt, denn Altersarmut ist besonders gravierend, weil kaum eine Möglichkeit besteht, diese Situation aus eigener Kraft zu überwinden. Eine Garantierente als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wird geringe Rentenansprüche auf ein Mindestniveau aufstocken, und gewährleisten, dass langjährig Versicherte eine Rente erhalten, die oberhalb des durchschnittlichen Grundsicherungsniveaus liegt.
Zum diesjährigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember stellten 20 Abgeordnete der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Fragen an die Bundesregierung zur Politik für Menschen mit Behinderungen. Ressortübergreifend wollten die Grünen Abgeordneten wissen, welche Aktivitäten die Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention plant. Die Fragestunde fand am Mittwoch, den 1. Dezember, statt. Anbei erhalten Sie eine Übersicht der Fragen und Antworten.
20 Grüne Abgeordnete stellen Fragen zur BRK und Antworten [PDF]
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik (Fragen wurden mündlich beantwortet: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btp/17/17077.pdf, S. 55ff.)
Fragen zu: Erwerbsminderungsrente und Betriebliches Eingliederungsmanagement: Antwort- Bundesregierung ist gegen Wiederherabsetzung der abschlagsfreien Regelaltersgrenze für Erwerbsminderungsrente und Rente wegen Schwerbehinderung – Regionalstellen wurden errichtet, um das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in kleinen und mittleren Unternehmen bekannter zu machen – Eine dynamische Weiterentwicklung des BEM ist nicht vorgesehe.