PM: Ghetto-Renten – traurig und beschämend

Gepostet am Mittwoch, den 20. März 2013 um 14:50 in Ghetto-Renten,Pressemitteilung

Die Union hat heute im Ausschuss für Soziales erklärt, dass Sie bei den Ghetto-Renten nichts mehr unternehmen wird. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Es ist traurig und beschämend! Es leben heute noch knapp 20.000 Juden, deren Anträge auf eine so genannte „Ghetto-Rente“ zunächst rechtswidrig abgelehnt wurden. Dieser Fehler wurde zwar korrigiert, die rückwirkende Auszahlung aber nur bis 2005 gewährt. Es war der politische Wille des Gesetzgebers, diese Renten rückwirkend bis 1997 auszuzahlen. Die Menschen werden nun um ihre rückwirkende Rente bis 1997 gebracht, weil es die Merkel-Mehrheit verhindert. Das ist skandalös und unverantwortlich vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit. Der täglich kleiner werdende Empfängerkreis ist heute in hohem Alter und meist auf Pflege und Medikamente angewiesen, weshalb die rückwirkende Auszahlung der ihnen zustehenden Renten einen nicht unerheblichen Teil zur Verbesserung ihrer Lebensumstände beigetragen hätte. Wir werden deshalb morgen im Bundestag diese Debatte öffentlich führen und darüber abstimmen.

Kleine Anfrage: Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten

Gepostet am Montag, den 18. März 2013 um 18:00 in Ghetto-Renten,Parlamentarische Initiativen

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12902 vom 18. 03. 2013

Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Birgitt Bender, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Dr. Tobias Lindner, Elisabeth Scharfenberg, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rückwirkende Auszahlung von Ghetto-Renten

Durch das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ist die Anerkennung der von den Opfern nationalsozialistischer Zwangsherrschaft in den Ghettos erbrachten Arbeitsleistung nicht im Rahmen einer Entschädigungsleistung, sondern als Rentenleistung geregelt worden. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bun- dessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 1997, nach der für eine Beschäftigung im Ghetto Lodz unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen.

Fraktionsübergreifende PM: Bundestag entscheidet diese Woche zu Ghetto-Renten

Gepostet am Montag, den 18. März 2013 um 16:02 in Ghetto-Renten,Pressemitteilung

Diese Woche wird der Bundestag darüber entscheiden, ob Holocaust-Überlebenden rückwirkend bis 1997 eine so genannte „Ghetto-Rente“ ausgezahlt wird. Dazu erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer (Grüne), Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik (Grüne), Anton Schaaf, Sprecher für Rentenpolitik (SPD), Matthias W. Birkwald, Sprecher für Rentenpolitik (Linke), Ulla Jelpke, Sprecherin für Innenpolitik (Linke):

„Wir freuen uns, dass die Koalition bereit ist, am Mittwoch im Ausschuss für Soziales endlich zu einer Entscheidung zu kommen, ob Überlebenden Juden aus den Ghettos rückwirkend bis 1997 die ihnen zustehenden Renten ausgezahlt werden sollen. Viel zu lange schon wird den Menschen ihre volle Rente vorenthalten. Tausende Menschen erleben dies nun nicht mehr. Umso deutlicher wird deshalb der dringende Handlungsbedarf. Deshalb wird am Donnerstag sowohl der Rot-Grüne Antrag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag zu Abstimmung gestellt, welche die rückwirkende Zahlung der Ghetto-Renten bis 1997 fordern. Jetzt muss schnell gehandelt werden!  Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein von der gesamten Koalition getragenes Konzept vorlegen, um unserem historischen Willen als Gesetzgeber gerecht zu werden.“

SELBSTSTÄNDIGE IN DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG – FRAKTIONSBESCHLUSS VOM 12.3.2013

Gepostet am Donnerstag, den 14. März 2013 um 19:49 in Alterssicherung,Rentenversicherungspflicht für Selbständige

Beschluss als .pdf

Selbstständigkeit wird in Deutschland für immer mehr Menschen eine Option im Berufsleben. Die Zahl der Selbstständigen ist zwischen 1991 und 2010 um 40 Prozent, von etwas über 3 Millionen auf gut 4,3 Millionen, gestiegen. Insgesamt waren 2010 in Deutschland elf Prozent der erwerbsfähigen Personen im Vollerwerb selbstständig tätig. Die Zunahme der Selbstständigkeit ist Ausdruck eines grundlegenden Wandels in den Formen der Erwerbsarbeit. Es gibt weniger Menschen, die langjährig, durchgehend sozialversicherungspflichtig erwerbstätig sind. Stattdessen steigt die Zahl der Menschen, die unstet beschäftigt sind, bei denen sich Zeiten von abhängiger Beschäftigung, Selbstständigkeit, Familienphasen mit Zeiten von Arbeitslosigkeit ablösen.

Auch die Strukturen der selbstständigen Beschäftigung haben sich gewandelt. Neben die klassischen Selbständigen ist ein neuer Typ von Selbständigen getreten und die Grenzen zwischen selbständiger und abhängiger Tätigkeit sind fließender geworden.

Diese „neuen“ Selbständigen sind zumeist alleine ohne weitere Angestellte tätig. Seit Mitte der 1990er Jahre speist sich der Zuwachs selbstständiger Beschäftigung in Deutschland hauptsächlich aus der Zunahme dieser Form der Selbstständigkeit. Auch wenn ein Teil dieser Selbstständigen hohe Einkünfte erzielt, haben sie im Durchschnitt geringere Einkommen als die meisten der „klassischen“ Selbstständigen und sind eher von sozialen Risiken und Gefahren wie zum Beispiel unzureichender sozialer Absicherung, fehlender Altersvorsorge und Altersarmut betroffen.

Antrag: Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten

Gepostet am Mittwoch, den 13. März 2013 um 17:00 in Parlamentarische Initiativen,Verschiedenes

Deutscher Bundestag Drucksache 17/12712 vom 13.03.2013

Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring- Eckardt, Britta Haßelmann, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung menschenrechtskonform gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In Deutschland leben immer mehr Menschen mit Behinderungen. Der demografische Wandel wird diesen Trend noch verstärken, denn mit zunehmendem Alter sind immer mehr Menschen in ihrer Teilhabe beeinträchtigt, erkranken chronisch oder es entsteht Pflegebedarf. Unabhängig vom Alter steigt auch die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Personengruppen sind genau wie Menschen, die mit einer Beeinträchtigung auf die Welt kommen oder diese früher im Leben erwerben, häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen als andere Menschen. Zudem benötigen sie häufig eine intensivere und spezifische Behandlung und verschiedene Formen der Unterstützung, um Leistungen des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen zu können. Wer anders als die Mehrheit der Patientinnen und Patienten kommuniziert – zum Beispiel in Gebärdensprache oder Leichter Sprache – oder sich anders als die große Mehrheit der Patientinnen und Patientenverhält, kann oftmals nicht damit rechnen, entsprechend gut versorgt zu werden. Wechselwirkungen zwischen akuten und chronischen Erkrankungen oder in Kombination auftretende Beeinträchtigungen machen eine gute gesundheitliche Versorgung besonders anspruchsvoll.

Pressemitteilung: Röslers dreister Griff in die Rentenkasse

Gepostet am Montag, den 11. März 2013 um 16:58 in Alterssicherung,Pressemitteilung

Zur Forderung von Bundeswirtschaftsminister Rösler die Rücklagen der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung zu verwenden, erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Rentenpolitik:

Röslers dreister Griff in die Rentenkasse gefährdet die Sicherheit der Renten. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode schon mehrfach die Kosten für allgemeine Leistungen der Rentenversicherung vom Bundeshaushalt auf die Beitragszahlenden verschoben. Damit entlässt die Bundesregierung wieder mal die besser Verdienenden aus der Finanzierung allgemeiner Leistungen und bürdet diese besonders auch den gering Verdienenden auf.

Wenn Rösler jetzt noch eins drauf setzen und die Rücklagen der Rentenversicherung für die Haushaltskonsolidierung verwenden will, ist das unsozial und unterhöhlt den Sozialstaat.

Nach den Berechnungen der Rentenversicherung ist absehbar, dass schon in wenigen Jahren die Nachhaltigkeitsrücklage kaum noch ausreichen wird, um die monatliche Auszahlung der Renten sicher zu stellen. Statt die Mindestrücklage der Rentenversicherung zu erhöhen, spielt die Bundesregierung mit der Sicherheit der Renten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Rücklagen der Rentenversicherung nicht anzutasten und stattdessen für eine faire Lastenteilung bei der Finanzierung allgemeiner Leistungen einzutreten.

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